KRZ.Kita Grundlagenseminar

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Geschwisterkind im Haushalt werden für die Erhebung der Gebühren „Württemberger Modell“ erfasst. Beim Württemberger Modell werden die Beiträge anhand alle Kinder in der Familie bis zum 18. Lebensjahr berechnet.

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Katja Walbröl-Spies

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