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Zurück zur StartseiteGeschwisterkind im Haushalt werden für die Erhebung der Gebühren „Württemberger Modell“ erfasst. Beim Württemberger Modell werden die Beiträge anhand alle Kinder in der Familie bis zum 18. Lebensjahr berechnet.
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Katja Walbröl-Spies
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